About
Who we are
We are a basketball club based in Bern, affiliated with the University of Bern Sports Department. We count roughly 30 members, and currently have one men’s teams and one ladies’s team participating in league games in Switzerland.
Our roots go back to the 1930’s, when basketball was introduced as a recreational activity for university students. The club in its current form was founded in 1972.
Our purpose
Our men’s and ladie’s team offer recreational but competitive basketball with regular practices and camaraderie on and off the court.
How to join our club
Our club is open to students and alumnis from all over the world. We especially welcome all students of the University of Bern. While the majority of our members are Swiss, we have players of many nationalities.
Obviously before joining our club officially, you’ll want to participate in a few practice sessions and perhaps watch a league game or two, and then you’ll discuss with the relevant team’s Head Coach whether joining Uni Bern Basketball makes sense for you as well as for our ballclub.
The annual fee is CHF 250 per year, CHF 400 including the player license.
How to participate in league games
In order to play for Uni Bern Basket in official competitions, you need to be a member of our club, and you need to hold a player’s license from the Swiss Basketball Federation. All you need to do is fill out the required forms, sign them add a recent photo (to go on the back of your licence), hand everything to your coach, and pay your membership fee. We recommend that you ask your coach to help you fill out the forms.
For more information, check out the team pages or use the contact form.
About
Who we are
We are a basketball club based in Bern, affiliated with the University of Bern Sports Department. We count roughly 30 members, and currently have 1men’s teams and 1 ladies’s team participating in league games in Switzerland.
Our roots go back to the 1930’s, when basketball was introduced as a recreational activity for university students. The club in its current form was founded in 1972.
Our purpose
Our men’s and ladie’s team offer recreational but competitive basketball with regular practices and camaraderie on and off the court.
How to join our club
Our club is open to basketball players of all creeds, races, and nationalities. We especially welcome all students of the University of Bern. While the majority of our members are Swiss, we have players of many nationalities,
Obviously before joining our club officially, you’ll want to participate in a few practice sessions and perhaps watch a league game or two, and then you’ll discuss with the relevant team’s Head Coach whether joining Uni Bern Basketball makes sense for you as well as for our ballclub.
The annual fee is CHF 200 per year, CHF 345 including the player license.
How to participate in league games
In order to play for Uni Bern Basket in official competitions, you need to be a member of our club, and you need to hold a player’s license from the Swiss Basketball Federation. All you need to do is fill out the required forms, sign them add a recent photo (to go on the back of your licence), hand everything to your coach, and pay your membership fee. We recommend that you ask your coach to help you fill out the forms.
For more information, check out the team pages or use the contact form.
Geschichte
Ein Vorläufer des UBBC‘s gab es bereits während den 1930er Jahren. Dem Team „Uni Bern“, welches unter anderem aus amerikanischen Studenten bestand, gelang es 1933 sogar den ersten Schweizer Meistertitel zu gewinnen.
Der UBBC in seiner heutigen Form wurde allerdings erst 1972 vom ersten Präsidenten Walter Hänni gegründet. In den noch jungen Jahren des Clubs spielte ein erfolgreiches Damenteam in der Nationalliga A, eine Herrenmannschaft in der nationalen 1. Liga und eine weitere in der kantonalen 3. Liga. 1978 konnten sogar die Schweizerhochschulmeisterschaften in Genf gewonnen werden.
Mitte 1990er Jahre bestand der Verein aus so vielen Mitgliedern wie noch nie. In der Saison 1996/1997 spielten insgesamt drei Herrenteams in der 1. Nationalen Liga (NLC) und in der 2. und 3. kantonalen Liga. Auch ein Damenteam stellte sich Gegnerinnen aus den Kantonen Bern und Neuenburg in der 2. Liga und konnte die Saison 1998/1999 schliesslich in der nationalen 1. Liga spielen.
Ab 1998 wurde fünf Mal ein nationales Basketball-Mixed Turnier vom UBBC organisiert, bei dem jeweils rund 20 Teams aus verschiedenen Regionen der Schweiz teilnahmen. Das Turnier erlangte grosse Popularität, unter anderem auch aufgrund seiner Spezialregel: Unter den fünf Spielern auf dem Feld mussten jeweils immer zwei Frauen vertreten sein.
Nach der Jahrtausendwende nahm die Mitgliederzahl stetig ab, sodass von 2004-2009 nur noch jeweils ein Herren- und ein Damenteam an den kantonalen Ligaspielen teilnahmen. Zu einer Krise kam es in den Jahren 2010 und 2011, in denen lediglich das Damenteam an den Meisterschaften teilnahm.
2012 kam durch die Initiative des neuen Präsidenten Thomas Hofmänner jedoch wieder ein Herrenteam zustande und seither hat sich die Clubgrösse bei etwa 30 Mitgliedern stabilisiert.
Aktuell spielen das Damen-, wie auch das Herrenteam 2. Liga regional.
Geschichte
Ein Vorläufer des UBBC‘s gab es bereits während den 1930er Jahren. Dem Team „Uni Bern“, welches unter anderem aus amerikanischen Studenten bestand, gelang es 1933 sogar den ersten Schweizer Meistertitel zu gewinnen.
Der UBBC in seiner heutigen Form wurde allerdings erst 1972 vom ersten Präsidenten Walter Hänni gegründet. In den noch jungen Jahren des Clubs spielte ein erfolgreiches Damenteam in der Nationalliga A, eine Herrenmannschaft in der nationalen 1. Liga und eine weitere in der kantonalen 3. Liga. 1978 konnten sogar die Schweizerhochschulmeisterschaften in Genf gewonnen werden.
Mitte 1990er Jahre bestand der Verein aus so vielen Mitgliedern wie noch nie. In der Saison 1996/1997 spielten insgesamt drei Herrenteams in der 1. Nationalen Liga (NLC) und in der 2. und 3. kantonalen Liga. Auch ein Damenteam stellte sich Gegnerinnen aus den Kantonen Bern und Neuenburg in der 2. Liga und konnte die Saison 1998/1999 schliesslich in der nationalen 1. Liga spielen.
Ab 1998 wurde fünf Mal ein nationales Basketball-Mixed Turnier vom UBBC organisiert, bei dem jeweils rund 20 Teams aus verschiedenen Regionen der Schweiz teilnahmen. Das Turnier erlangte grosse Popularität, unter anderem auch aufgrund seiner Spezialregel: Unter den fünf Spielern auf dem Feld mussten jeweils immer zwei Frauen vertreten sein.
Nach der Jahrtausendwende nahm die Mitgliederzahl stetig ab, sodass von 2004-2009 nur noch jeweils ein Herren- und ein Damenteam an den kantonalen Ligaspielen teilnahmen. Zu einer Krise kam es in den Jahren 2010 und 2011, in denen lediglich das Damenteam an den Meisterschaften teilnahm.
2012 kam durch die Initiative des neuen Präsidenten Thomas Hofmänner jedoch wieder ein Herrenteam zustande und seither hat sich die Clubgrösse bei etwa 30 Mitgliedern stabilisiert.
Aktuell spielen das Damen-, wie auch das Herrenteam 2. Liga regional.
Vorstand und Mitglieder
Präsidentin
vakant
TK Herren
Diego Diaz
TK Damen
Michèle Graf
Sekretär
Fabio Zundel
Kassierin
Emilia Rieger
Medien
Quirin Schluep
Sponsoring
Lena Freiburghaus
Betreuung Webseite
Erik Larbie
erik@larbie.ch
Vorstand und Mitglieder
Präsidentin
vakant
info.ubbc@gmail.com
TK Herren
Diego Diaz
TK Damen
Michèle Graf
Sekretär
Fabio Zundel
Kassierin
Emilia Rieger
Medien
Quirin Schluep
Sponsoring
Lena Freiburghaus
Betreuung Webseite
Erik Larbie
erik@larbie.ch
Statuten des Vereins Uni Bern Basketball Club (UBBC)
Bern, 10. November 1972
Teilrevision Nr. 3, Bern, 27. Juli 2020
A Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Name und Sitz
1.1 Unter dem Namen „Uni Bern Basketball Club“ kurz „UBBC“ besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Bern.
1.2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er ist dem Kantonal Bernischen Basketballverband (KBBV) und damit auch dem Schweizerischen Basketballverband (FSBA) angeschlossen.
Art. 2 Vereinszweck
2.1 Der Zweck des Vereins ist die Ergänzung und/oder Erweiterung des Unisport-Angebots für die Teilnahmeberechtigten am Universitätssport, welche Basketball intensiver oder spezifischer betreiben (mehr Trainings, Wettkämpfe und Meisterschaftsbetrieb) und/oder ein engeres Netzwerk mit Gleichgesinnten pflegen wollen. Der Verein setzt sich für die Förderung und Pflege des Basketballsportesein, insbesondere durch die Organisation von Trainingseinheiten, Freundschafts-und Meisterschaftsspielen.
2.2 Der Verein verfolgt keinerlei wirtschaftliche Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Art. 3 Mittel des Vereins
Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus:
a) Mitgliederbeiträgen
b) Beiträgen des Unisport Bern
c) Andere Zuwendungen (Sponsoren, Erträge aus Aktivitäten des Vereins etc.)
Art. 4 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 1. Juni bis zum 31. Mai.
B Mitgliedschaft
Art. 5 Kategorien
Der Verein besteht aus:
a) Aktivmitgliedern
b) Passivmitgliedern
c) Ehrenmitgliedern
Den Aktiv- und Ehrenmitgliedern kommt das Wahl- und Stimmrecht bei Vereinsversammlungen zu.
Art. 6 Aktivmitglieder
Die Aktivmitgliedschaft steht jedem offen, der berechtigt ist, am UnisportProgrammteilzunehmen. Bei Bedarf können Mitglieder ausserhalb des Unisportes rekrutiert werden (gemäss Richtlinien Clubsubventionen durch Unisport).
Für Aktivmitglieder, welche am Meisterschaftsbetrieb teilnehmen, ist die Absolvierung der OTR-Ausbildung obligatorisch.
Art. 7 Passivmitglieder
Als Passivmitglieder werden alle natürlichen und juristischen Personen betrachtet, welche die Ziele des Vereins unterstützen, aber nicht aktiv am Spielbetrieb teilnehmen. Sie entrichten den jährlichen, durch die Mitgliederversammlung festgesetzten, Beitrag.
Art. 8 Ehrenmitglieder
Mitglieder, die sich durch ausserordentliche Anstrengungen, sowie Personen, die sich in besonderem Mass für den Verein oder den Basketballsport eingesetzt haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind vom Mitgliederbeitrag befreit.
Art. 9 Pflichten der Mitglieder
9.1 Die Mitgliedschaft (ausgenommen Ehrenmitgliedschaft) verpflichtet zur regelmässigen Bezahlung des Mitgliederbeitrages. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jährlich an der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge dienen zur Erfüllung von Vereinsaufgaben, insbesondere zur Bezahlung der Schiedsrichterkosten, den Verbandsbeiträgen, den administrativen Unkosten, der Materialanschaffung etc.
9.2 Finden sich zur Ausübung einer Funktionärstätigkeit (z.B. Offizieller, Schiedsrichter, Festorganisator etc.) keine Freiwilligen, ist der Vorstand bemächtigt, in eigener Kompetenz Mitglieder zu verpflichten.
Art. 10 Mitgliedsaufnahme
10.1 Der Vorstand beschliesst über Aufnahme in den Verein. Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung.
10.2 Mitglieder, die von einem anderen Verein zum Uni Bern Basketball Club wechseln, müssen die für ihren Transfer anfallenden Kosten selbst tragen.
Art. 11 Austritte
Austrittsgesuche müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Dem Austritt kann nur zugestimmt werden, wenn das Mitglied allen seinen Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachgekommen ist.
Art. 12 Ausschluss aus dem Verein
12.1 Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit dem absoluten Mehr. Gründe dafür können Handlungen gegen die Statuten, gegen Beschlüsse des Vorstandes oder gegen das Interesse des Vereins sein.
12.2 Vom Verein ausgeschlossen werden Mitglieder automatisch, falls nach zweimaliger schriftlicher Mahnung der Mitgliederbeitrag nicht bezahlt worden ist.
C Organisation
Art. 13 Organe des Vereins
13.1 Die Organe des Vereins sind
a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
c) Die Rechnungsrevisoren
13.2 Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigungen ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.
Art. 14 Mitgliederversammlung
14.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand jährlich, in der Regel zu Ende des Vereinsjahres, einberufen. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können einberufen werden, wenn der Vorstand dies als nötig erachtet oder auf Verlangen eines Fünftels aller Mitglieder.
14.2 Bei der Mitgliederversammlung werden folgende Traktanden behandelt:
a) Entlastung und Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
b) Genehmigung von Jahresberichten, Protokoll der letzten Mitgliederversammlung, Rechnung und Budget
c) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
d) Beschlussfassung über Statutenänderungen und allfällige Auflösung des Clubs
e) Ernennung von Ehrenmitgliedern
14.3 Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn sie mindestens 20 Tage zum Voraus schriftlich einberufen worden ist. Bei einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung sind die Mitglieder mindestens 10 Tage zuvor schriftlich zu in-formieren. Die Beschlüsse werden durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; im Falle von Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten/der Präsidentin doppelt.
14.4 Sämtliche Mitglieder können beim Vorstand die Behandlung von Traktanden an der Mitgliederversammlung verlangen, sofern sie dies dem Vorstand bis spätestens 10 Tage vor Durchführung der Mitgliederversammlung bekannt geben.
Art. 15 Vorstand
15.1 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, welche mit Ausnahme des Präsidenten/ der Präsidentin folgende Aufgaben unter sich verteilen: Vizepräsident/in, Sekretär/in, Kassier/in und TK-Chef/in.
15.2 Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Es dürften höchstens zwei Ämter von der gleichen Person besetzt werden.
15.3 Der Vorstand behandelt u.a. folgende Geschäfte:
a) Aufnahme von Mitgliedern
b) Durchführen des Jahresprogrammes
c) Weisungen und Überwachung der Technischen Kommission
d) Wahl der Trainer/innen
e) Berichte und Anträge an die Mitgliederversammlungen und deren Einberufung
15.4 Der Vorstand kann in eigener Kompetenz weitere Funktionäre ernennen, sowie Kommissionen (z.B. spezielle Arbeitsgruppen für Anlässe wie Turniere etc.) bilden und diesen Aufgaben aus dem Zuständigkeitsbereich übertragen.
Art. 16 Präsident/in
Der/Die Präsident/in vertritt den Verein nach aussen, leitet die Vereins- und Vorstandssitzungen und verfasst den Jahresbericht. Er/Sie verpflichtet den Verein durch seine/ihre Unterschrift. Dieses Recht wird für finanzielle Belange auch dem/der Kassier/in eingeräumt. Sie können ihre Kompetenzen anderen Vorstandsmitgliedern übertragen.
Der/die Präsident/in kann durch den/die Vizepräsidenten/in vertreten werden.
Art. 17 Sektretär/in
Der/Die Sekretär/in verrichtet die Büroarbeiten des Vereins und führt die Protokolle.
Art. 18 Kassier/in
Dem/Der Kassier/in obliegt die Führung einer Mitgliederkontrolle und der Clubbuchhaltung. Er/Sie gibt der Mitgliederversammlung Berichte über die Clubrechnung und stellt das Budget auf.
Art. 19 Technische Kommission und TK-Chef/in
19.1 Die technische Kommission besteht aus dem/der TK-Chef/in und allen Trainingsleitenden und Mannschaftsführenden.
19.2 Die technische Kommission wird vom TK-Chef einberufen und geleitet, welcher eben-falls Mitglied des Vorstandes ist.
19.3 Die Aufgaben der technischen Kommission sind:
a) Aufstellung und Anmeldung der Equipen
b) Aufstellen von Spielplänen und Trainingsrichtlinien
c) Delegieren von Mitgliedern an Kurse
d) Disziplinarbestrafungen (Bussen, Suspendierungen)
e) Lizenzwesen
f) Hallenreservationen
Die technische Kommission ist verantwortlich für den ganzen Trainings- und Spielbetrieb sowie für alle technische Belange.
Art. 20 Revisoren
Die Revisoren überprüfen die Rechnung und die gesamte Geschäftsführung des Vereins. Sie sind berechtigt, Bücher und Protokolle jederzeit zu überprüfen. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Revisoren und einen Ersatzmann.
D. Revisions- und Schlussbestimmungen
Art. 21 Revision der Statuten
Die Mitgliederversammlung kann die Statuten revidieren. Dazu ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig.
Art. 22 Haftung
Für kommerzielle Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für Schulden des Vereins ist ausgeschlossen.
Art. 23 Versicherung
24.1 Die vom Verein organisierten Trainings und Wettkämpfe gelten in Bezug auf die Unfallversicherung als Universitätssportanlass. Die Mitglieder werden vom Verein nicht gegen Unfälle versichert. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich ausreichend und selbstständig gegen Unfall zu versichern.
24.2 Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle seiner Mitglieder.
Art. 24 Auflösung des Vereins
23.1 Die Auflösung des Vereins kann nur bei der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitglieder.
23.2 Bei Auflösung des Vereins fällt dessen allfälliges Vermögen dem Universitätssport Bern zu.
Art. 25 Inkrafttreten
Diese Statuten treten nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung mit Genehmi-gung des Universitätssportes Bern in Kraft. Sie ersetzen sämtliche bisher bestehenden Statuten.
Bern, 27. Juli 2020
___________________________
Die Präsidentin
Anna Serena
Genehmigung durch den Universitätssport:
Der Universitätssport der Universität Bern erteilt hiermit seine Genehmigung zu den vorstehenden Bestimmungen der Statuten des Uni Bern Basketball Club (UBBC).
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Der Universitätssport